Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Fugen erneuern – Was Mieter über Pflichten und Kosten wissen sollten

09.09.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Instandhaltung der Fugen gehört in der Regel zum Verantwortungsbereich des Vermieters.
  • Mieter müssen Schäden oder Schimmel an den Fugen umgehend dem Vermieter melden.
  • Nur bei selbst verursachten Schäden oder unsachgemäßer Nutzung kann der Mieter an den Kosten beteiligt werden.

Wann müssen Silikonfugen erneuert werden?

Wann müssen Silikonfugen erneuert werden?

Werbung

Die Frage, wann Silikonfugen im Mietobjekt tatsächlich erneuert werden müssen, ist alles andere als banal. Es gibt nämlich keinen starren Turnus, sondern es kommt auf den Zustand und die Funktion der Fugen an. Klar ist: Sobald Fugen porös, rissig, schimmlig oder gar stellenweise abgelöst sind, besteht akuter Handlungsbedarf. Denn in diesem Moment ist die Schutzfunktion gegen Feuchtigkeit nicht mehr gegeben – und das Risiko für teure Wasserschäden steigt rapide.

Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Eine Faustregel aus der Praxis: Spätestens nach etwa acht Jahren zeigen die meisten Silikonfugen deutliche Alterungserscheinungen. Aber schon viel früher – nämlich ab zwei Jahren – können sich erste kleine Risse oder Verfärbungen bemerkbar machen. Diese sollten Mieter nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch optische Mängel wie dunkle Flecken oder Schimmel sind ein klarer Hinweis, dass die Fuge ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt.

Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: In Bereichen mit starker Feuchtigkeitsbelastung, etwa an Badewannen, Duschen oder Küchenspülen, altern Fugen schneller. Wer also beim Putzen bemerkt, dass sich das Silikon ablöst oder Wasser hinter die Fuge dringt, sollte nicht zögern, den Vermieter zu informieren. Übrigens: Die Erneuerung ist auch dann geboten, wenn die Fuge zwar noch dicht ist, aber durch Schimmelbefall gesundheitliche Risiken entstehen könnten.

Zusammengefasst: Sobald die Silikonfuge ihre abdichtende Wirkung verliert, beschädigt, verschimmelt oder optisch stark beeinträchtigt ist, besteht ein Anspruch auf Erneuerung. Ein „Warten bis zum Totalausfall“ ist nicht erforderlich – im Gegenteil, frühes Handeln schützt vor größeren Schäden und Ärger.

Wer trägt die Kosten für die Erneuerung der Fugen?

Wer trägt die Kosten für die Erneuerung der Fugen?

Die Kostenfrage ist für viele Mieter ein echtes Reizthema – verständlich, denn niemand möchte für etwas zahlen, das eigentlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Tatsächlich ist die Rechtslage hier ziemlich eindeutig: Die Erneuerung von Silikonfugen zählt zu den sogenannten Instandhaltungsmaßnahmen. Das bedeutet, der Vermieter muss für die Kosten aufkommen, sobald die Fugen altersbedingt oder durch normalen Gebrauch schadhaft werden.

  • Instandhaltungspflicht: Die laufende Erhaltung der Wohnung – dazu gehören auch dichte und intakte Fugen – ist laut Gesetz Sache des Vermieters. Das gilt unabhängig davon, ob der Mietvertrag dazu explizit etwas sagt.
  • Keine Umlage auf Mieter: Selbst wenn im Mietvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen steht, kann der Vermieter die Kosten für die Fugenerneuerung nicht einfach auf den Mieter abwälzen. Fugen sind keine typischen Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die vom Mieter regelmäßig bedient werden.
  • Beweislast bei Ausnahmen: Nur wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter die Fugen durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung ruiniert hat, kann er die Kosten auf den Mieter umlegen. Ohne einen solchen Nachweis bleibt der Vermieter in der Pflicht.

Unterm Strich: Die Erneuerung von Silikonfugen ist fast immer Vermietersache. Mieter sollten sich also nicht einschüchtern lassen, falls ihnen Reparaturkosten für Fugen in Rechnung gestellt werden.

Pro- und Contra-Tabelle: Fugen rechtzeitig erneuern aus Sicht von Mietern

Pro (Für eine rechtzeitige Fugenerneuerung) Contra (Gegen eine frühzeitige Fugenerneuerung)
Vermeidung von Wasserschäden und teuren Folgereparaturen Teilweise Aufwand durch Terminabsprache und organisatorische Abstimmung
Erhalt gesunder Wohnverhältnisse – Schimmelbildung wird verhindert Temporäre Nutzungseinschränkung im Badezimmer oder in der Küche während der Arbeiten
Stärkung der eigenen Rechtsposition durch frühe Mängelanzeige beim Vermieter Möglicher Streit mit dem Vermieter, falls der Mangel nicht anerkannt wird
Wahrung des optischen Eindrucks der Wohnung (ästhetische Gründe) Unnötige Erneuerung bei minimalen optischen Mängeln könnte Ressourcen verschwenden
Mieter müssen die Kosten bei normalem Verschleiß nicht selbst tragen Möglicher Konflikt um die Kostenregelung in Ausnahmefällen
Rechtssichere Dokumentation schützt vor späteren Haftungsansprüchen Vermeintlich zusätzlicher „Papierkram“ durch die eigene Dokumentation

Was gilt bei Kleinreparatur-Klauseln im Mietvertrag?

Was gilt bei Kleinreparatur-Klauseln im Mietvertrag?

Kleinreparatur-Klauseln sind in vielen Mietverträgen Standard. Sie besagen, dass Mieter kleinere Reparaturen an Gegenständen des täglichen Gebrauchs selbst zahlen müssen – aber Achtung: Diese Regelung hat enge Grenzen. Für Silikonfugen greift sie nicht, denn Fugen sind keine typischen „Bedienungsgegenstände“ wie Lichtschalter oder Wasserhähne, sondern bauliche Bestandteile, die nicht regelmäßig vom Mieter genutzt oder verschlissen werden.

  • Gerichtliche Klarstellung: Mehrere Urteile haben bestätigt, dass Fugen nicht unter die Kleinreparatur-Regelung fallen. Selbst wenn die Klausel im Vertrag steht, bleibt die Erneuerung Sache des Vermieters.
  • Keine stillschweigende Verpflichtung: Auch wenn der Mietvertrag allgemein von „Reparaturen“ spricht, sind Fugen davon nicht erfasst. Eine Kostenbeteiligung des Mieters ist hier schlicht unwirksam.
  • Transparenzpflicht: Vermieter dürfen die Klausel nicht ausweiten oder kreativ auslegen. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Vermieters.

Wichtig für Mieter: Wer sich auf eine Kleinreparatur-Klausel berufen sieht, sollte genau prüfen, ob sie überhaupt auf den konkreten Fall anwendbar ist. Bei Fugen ist das praktisch nie der Fall.

Wie weisen Mieter einen Mangel bei Fugen richtig nach?

Wie weisen Mieter einen Mangel bei Fugen richtig nach?

Ein sauberer Nachweis des Mangels ist das A und O, wenn es um die Erneuerung von Fugen geht. Damit der Vermieter nicht einfach abwinkt, sollten Mieter systematisch vorgehen und alle Beweise sichern. So wird aus einer bloßen Behauptung ein handfester Anspruch.

  • Fotodokumentation: Am besten direkt mehrere Fotos aus verschiedenen Perspektiven machen. Nahaufnahmen zeigen Details wie Risse, Schimmel oder Ablösungen, Übersichtsaufnahmen verdeutlichen den betroffenen Bereich.
  • Datum festhalten: Die Fotos sollten mit einem aktuellen Datum versehen sein. Das geht entweder direkt über die Kameraeinstellungen oder durch ein Blatt Papier mit Tagesdatum im Bild.
  • Schriftliche Mängelanzeige: Die Mängelanzeige sollte präzise formuliert werden: Wo befindet sich die schadhafte Fuge? Welche Schäden sind sichtbar? Seit wann besteht das Problem? Hier lohnt es sich, sachlich und ohne Übertreibungen zu bleiben.
  • Zeugen benennen: Falls möglich, können Nachbarn oder Mitbewohner als Zeugen den Zustand bestätigen. Eine kurze schriftliche Bestätigung reicht oft schon aus.
  • Fristsetzung: Im Schreiben sollte eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden – zum Beispiel zwei Wochen. Das erhöht den Druck und schafft Klarheit.

Mit dieser Vorgehensweise ist der Nachweis lückenlos und der Vermieter kann sich nicht auf Unwissenheit berufen. Wer alles dokumentiert, ist im Streitfall klar im Vorteil.

Welche Schritte sind bei defekten Fugen zu beachten?

Welche Schritte sind bei defekten Fugen zu beachten?

Ist eine Silikonfuge beschädigt, kommt es auf ein strukturiertes und zügiges Vorgehen an, um Folgeschäden und unnötigen Ärger zu vermeiden. Dabei zählt vor allem das richtige Timing und die exakte Kommunikation mit dem Vermieter.

  • Unverzügliche Meldung: Sobald ein Defekt entdeckt wird, sollte dieser umgehend dem Vermieter gemeldet werden. Verzögerungen können als Mitverschulden ausgelegt werden, falls es zu Wasserschäden kommt.
  • Keine Eigeninitiative bei Reparatur: Auch wenn es verlockend erscheint, die Fuge selbst zu erneuern – Mieter sollten keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen. Das Risiko von Pfusch oder späteren Streitigkeiten über die Ausführung ist hoch.
  • Kommunikation dokumentieren: Jede Korrespondenz mit dem Vermieter sollte aufbewahrt werden. E-Mails, Einschreiben oder schriftliche Bestätigungen bieten im Streitfall eine solide Grundlage.
  • Vorsicht bei Feuchtigkeit: Bis zur Reparatur ist es ratsam, den betroffenen Bereich möglichst trocken zu halten. Tropfendes Wasser oder stehende Feuchtigkeit kann die Situation verschärfen und Folgeschäden verursachen.
  • Nachbesserung kontrollieren: Nach der Instandsetzung sollte die neue Fuge auf Dichtigkeit und saubere Ausführung geprüft werden. Gegebenenfalls kann eine erneute Mängelanzeige erforderlich sein, falls die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.

Mit diesem Fahrplan behalten Mieter den Überblick und vermeiden unnötige Risiken – ganz ohne Stress und mit klarem Fokus auf die eigenen Rechte.

Wann müssen Mieter selbst für die Kosten aufkommen?

Wann müssen Mieter selbst für die Kosten aufkommen?

Es gibt tatsächlich Situationen, in denen Mieter für die Erneuerung von Fugen zur Kasse gebeten werden können. Allerdings sind diese Fälle die absolute Ausnahme und an klare Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Voraussetzung: Der Schaden an der Fuge muss nachweislich durch das Verhalten des Mieters entstanden sein.

  • Unsachgemäße Nutzung: Wird beispielsweise regelmäßig mit aggressiven Reinigungsmitteln gearbeitet, die das Silikon angreifen, oder werden Fugen mit spitzen Gegenständen beschädigt, kann der Vermieter Ersatz verlangen.
  • Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht: Bleibt ein Wasserschaden durch eine defekte Fuge über längere Zeit ungemeldet und entstehen dadurch Folgeschäden, kann eine Mitschuld des Mieters angenommen werden. In solchen Fällen droht eine Kostenbeteiligung.
  • Beweislast: Der Vermieter muss den Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Mieters und dem Schaden eindeutig belegen. Ohne stichhaltige Beweise bleibt die Kostenpflicht beim Vermieter.
  • Vertragliche Sonderregelungen: In seltenen Fällen können individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag bestehen, die eine Kostenübernahme durch den Mieter regeln. Solche Klauseln sind jedoch nur wirksam, wenn sie klar und transparent formuliert sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Im Zweifel lohnt sich eine Beratung durch den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und die eigene Position zu stärken.

Praktisches Beispiel: Wer zahlt bei verschimmelten Fugen?

Praktisches Beispiel: Wer zahlt bei verschimmelten Fugen?

Stellen wir uns vor, in einer Mietwohnung zeigen sich an den Fugen der Dusche dunkle Schimmelflecken. Der Mieter hat regelmäßig gelüftet und die Dusche nach Gebrauch trocken gewischt. Trotzdem taucht der Schimmel auf – und zwar, weil das Silikon schlichtweg alt und porös geworden ist. In so einem Fall liegt die Ursache eindeutig im normalen Verschleiß. Die Kosten für die Erneuerung der Fugen trägt dann der Vermieter, und zwar ohne Wenn und Aber.

  • Anders sieht es aus, wenn das Lüftungsverhalten nachweislich mangelhaft war: Bleibt die Feuchtigkeit nach dem Duschen regelmäßig stundenlang stehen, kann sich Schimmel schneller bilden. Kommt der Vermieter mit einem Gutachten oder Fotos, die eine ständige Nässe belegen, könnte der Mieter anteilig zur Kasse gebeten werden.
  • Bei hartnäckigem Schimmel trotz ordentlicher Nutzung: Wird der Schimmel durch eine defekte oder veraltete Fuge begünstigt, muss der Vermieter die Sanierung übernehmen. Hier spielt es keine Rolle, ob der Mieter besonders gründlich putzt – die Bausubstanz ist ausschlaggebend.
  • Vorsicht bei selbstständigem Entfernen: Wer als Mieter versucht, den Schimmel mit aggressiven Mitteln zu beseitigen und dabei die Fuge beschädigt, kann unter Umständen für die Reparatur haften. Es empfiehlt sich daher, vor eigenen Maßnahmen Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Im Alltag ist also entscheidend, ob der Schimmel auf altersbedingten Verschleiß oder auf falsches Verhalten zurückzuführen ist. Die Beweisführung kann im Zweifel ausschlaggebend sein.

Tipps: So sichern Mieter ihre Rechte bei defekten Fugen

Tipps: So sichern Mieter ihre Rechte bei defekten Fugen

  • Regelmäßige Eigenkontrolle: Prüfen Sie in festen Abständen alle Fugen in Bad und Küche auf erste Anzeichen von Schäden oder Verfärbungen. Wer frühzeitig Veränderungen erkennt, kann schnell reagieren und verhindert, dass der Vermieter später eine Mitschuld wegen unterlassener Meldung unterstellt.
  • Alle Auffälligkeiten schriftlich festhalten: Notieren Sie nicht nur das Datum der Entdeckung, sondern auch die Entwicklung des Schadens. Ein Fugenproblem, das sich verschlimmert, sollte mit kurzen Notizen dokumentiert werden – das schafft eine lückenlose Historie.
  • Unabhängige Einschätzung einholen: Falls der Vermieter die Notwendigkeit der Erneuerung bestreitet, kann ein kurzer Check durch einen Handwerker oder eine Wohnungsbaugesellschaft helfen. Ein neutrales Urteil erhöht die Durchsetzungskraft der eigenen Forderung.
  • Keine Unterschrift unter unklare Vereinbarungen: Werden Ihnen vom Vermieter Formulare oder Absprachen zur Unterschrift vorgelegt, die die Kostenübernahme regeln, prüfen Sie diese genau oder lassen Sie sie von einer Beratungsstelle gegenlesen. Unklare Formulierungen können später zum Nachteil werden.
  • Fristen für die Mängelbeseitigung nachhalten: Wird eine zugesagte Reparatur nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erledigt, erinnern Sie freundlich, aber bestimmt an die gesetzte Frist. Notfalls kann eine zweite, kürzere Frist gesetzt werden – das erhöht den Druck zur Erledigung.
  • Unterstützung suchen: Bei anhaltender Weigerung des Vermieters lohnt sich die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund oder der Gang zu einem Fachanwalt. So sind Sie für den Ernstfall bestens gewappnet und müssen sich nicht auf Ihr Bauchgefühl verlassen.

Fazit: Fugen erneuern – Rechte und Pflichten als Mieter

Fazit: Fugen erneuern – Rechte und Pflichten als Mieter

Die Erneuerung von Fugen ist ein Thema, das oft unterschätzt wird, aber im Ernstfall erhebliche Auswirkungen auf Wohnqualität und Kosten haben kann. Für Mieter bedeutet das: Wer seine Rechte kennt, vermeidet nicht nur unnötige Ausgaben, sondern schützt sich auch vor langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter.

  • Langfristige Wohnwertsicherung: Intakte Fugen tragen maßgeblich dazu bei, die Substanz der Wohnung zu erhalten und Folgeschäden wie Schimmel oder Wassereintritt gar nicht erst entstehen zu lassen.
  • Verantwortungsbewusstes Handeln: Wer als Mieter frühzeitig reagiert und Schäden meldet, zeigt Sorgfalt und beugt Streitigkeiten vor. Das schafft eine solide Basis für ein faires Mietverhältnis.
  • Rechtliche Klarheit nutzen: Die aktuelle Rechtslage bietet Mietern ein starkes Fundament, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Im Zweifel hilft eine professionelle Beratung, die eigenen Interessen konsequent zu vertreten.
  • Prävention statt Nachsorge: Durch regelmäßige Kontrolle und offene Kommunikation mit dem Vermieter lassen sich größere Probleme oft vermeiden – das spart Zeit, Geld und Nerven.

Wer informiert und umsichtig handelt, bleibt bei der Frage „Fugen erneuern“ immer auf der sicheren Seite – und sorgt dafür, dass das eigene Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.


FAQ: Rechte und Pflichten bei der Fugenerneuerung in Mietwohnungen

Wer ist für die Erneuerung von Silikonfugen in Mietwohnungen verantwortlich?

Für die ordnungsgemäße Erneuerung von Silikonfugen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Die Erhaltungspflicht umfasst auch das Austauschen alter, rissiger oder verschimmelter Fugen. Mietende müssen diese Kosten bei normalem Verschleiß nicht übernehmen.

Kann der Vermieter die Kosten für neue Fugen auf den Mieter abwälzen?

Nein, die Kosten für die Erneuerung von Silikonfugen dürfen in der Regel nicht auf die Mieter übertragen werden – auch dann nicht, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparatur-Klausel steht. Fugen gelten nicht als Gegenstände des täglichen Gebrauchs, weshalb diese Regelung hier nicht greift.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich einen Fugenmangel feststelle?

Mieter müssen den Mangel umgehend und schriftlich beim Vermieter anzeigen. Hierbei sollten die betroffenen Stellen genau beschrieben, fotografisch dokumentiert und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Eigene Reparaturen sollten Mietende nicht eigenständig durchführen.

Wann können Mieter für die Erneuerung von Fugen haftbar gemacht werden?

Nur wenn nachweislich eine unsachgemäße Nutzung (z. B. aggressive Reinigungsmittel oder mutwillige Beschädigung) oder eine grob fahrlässige Vernachlässigung der Meldepflicht vorliegt, können Vermieter die Kosten anteilig auf Mieter umlegen. Die Beweislast liegt beim Vermieter.

Wie oft sollten Fugen in Bad und Küche kontrolliert werden?

Es empfiehlt sich, spätestens alle zwei Jahre die Fugen in Bad und Küche auf Risse, Ablösungen oder Schimmelbildung zu überprüfen. Frühzeitiges Erkennen und Melden beugt größeren Wasserschäden vor und hilft, die eigenen Rechte zu sichern.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Silikonfugen müssen erneuert werden, sobald sie undicht, beschädigt oder verschimmelt sind; die Kosten trägt in der Regel der Vermieter.

Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Fugen regelmäßig kontrollieren: Prüfen Sie als Mieter in Bad und Küche mindestens einmal jährlich alle Silikonfugen auf Risse, Schimmel oder Ablösungen. Frühzeitige Entdeckung verhindert größere Schäden und eine mögliche Mitschuld wegen unterlassener Meldung.
  2. Defekte Fugen umgehend dem Vermieter melden: Sobald Sie Schäden an den Fugen feststellen, sollten Sie diese schriftlich und mit Fotodokumentation an den Vermieter melden. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels, um Ihren Anspruch klar zu kommunizieren.
  3. Kostenübernahme durch den Vermieter: Die Erneuerung von Silikonfugen zählt zu den Instandhaltungsmaßnahmen und ist grundsätzlich Sache des Vermieters – auch wenn eine Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag steht. Lassen Sie sich nicht auf unberechtigte Kostenforderungen ein.
  4. Keine Eigeninitiative bei Reparaturen: Nehmen Sie keine eigenständigen Reparaturen an den Fugen vor, da dies zu Streitigkeiten über die Ausführung oder zur Haftung führen kann. Der Vermieter ist für eine fachgerechte Ausführung verantwortlich.
  5. Sorgfaltspflicht beachten: Nutzen Sie keine aggressiven Reinigungsmittel und achten Sie auf ausreichendes Lüften, um Schimmelbildung vorzubeugen. Bei nachweislich unsachgemäßem Verhalten oder Vernachlässigung können die Kosten in Ausnahmefällen auf den Mieter umgelegt werden.

Counter