Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Badsanierung und Gewährleistung: Was Sie wissen müssen

01.08.2025 53 mal gelesen 0 Kommentare
  • Nach einer Badsanierung gilt in der Regel eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Bauleistungen.
  • Mängel sollten umgehend dokumentiert und dem ausführenden Handwerker schriftlich gemeldet werden.
  • Die Gewährleistung deckt keine Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder normale Abnutzung ab.

Gesetzliche Gewährleistung bei Badsanierungen: Ihre Rechte als Auftraggeber

Gesetzliche Gewährleistung bei Badsanierungen: Ihre Rechte als Auftraggeber

Werbung

Nach einer Badsanierung steht Ihnen als Auftraggeber in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren zu. Das klingt erstmal beruhigend, aber was bedeutet das konkret für Sie? Ganz einfach: Innerhalb dieser Zeitspanne können Sie Mängel, die auf Fehler bei der Ausführung oder beim Material zurückgehen, geltend machen. Der Countdown startet übrigens erst mit der offiziellen Abnahme der Bauleistung – also nicht schon mit Beginn der Arbeiten.

Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Ein oft übersehener Punkt: Die Gewährleistung umfasst nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Mängel, die sich erst nach Monaten oder Jahren zeigen. Haben Sie also plötzlich Risse in den Fliesen oder Feuchtigkeit an der Wand, obwohl alles anfangs tadellos schien, sind Sie keineswegs machtlos. Wichtig ist, dass Sie die Mängel unverzüglich anzeigen, sobald sie entdeckt werden. Die Beweislast liegt in den ersten zwei Jahren beim Handwerksbetrieb, danach dreht sich der Spieß um und Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war.

Ein weiteres Detail, das häufig untergeht: Die Gewährleistung gilt unabhängig davon, ob Sie einen Generalunternehmer oder einzelne Handwerksbetriebe beauftragt haben. Ihre Ansprüche richten sich immer an den Vertragspartner. Bei mehreren Gewerken kann das allerdings zu kniffligen Situationen führen, wenn sich die Verantwortlichen gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern – Ihr Recht auf Nachbesserung bleibt bestehen.

Übrigens: Unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Veränderungen am neuen Bad können Ihren Anspruch auf Gewährleistung gefährden. Halten Sie sich daher an die Pflegehinweise und dokumentieren Sie eventuelle Auffälligkeiten möglichst genau. Das verschafft Ihnen im Fall der Fälle eine deutlich bessere Ausgangsposition.

Was ist zusätzlich zur Gewährleistung: Garantieoptionen bei der Badsanierung

Was ist zusätzlich zur Gewährleistung: Garantieoptionen bei der Badsanierung

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten viele Handwerksbetriebe freiwillige Garantien an. Diese Garantieoptionen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern beruhen auf dem individuellen Angebot des jeweiligen Unternehmens. Klingt nach einem Bonus, oder? Ist es auch – aber mit Tücken im Detail.

  • Vertragsabhängigkeit: Die genauen Bedingungen einer solchen Garantie – also Dauer, Umfang und Ausschlüsse – müssen explizit im Vertrag festgehalten werden. Es gibt keine Standardregelung. Prüfen Sie das Kleingedruckte!
  • Leistungsumfang: Eine freiwillige Garantie kann sich auf bestimmte Bauteile, Materialien oder sogar auf die gesamte handwerkliche Ausführung beziehen. Manchmal werden auch besondere Serviceleistungen, wie kostenfreie Wartungen, eingeschlossen.
  • Dauer der Garantie: Die Spanne reicht von einem Jahr bis hin zu zehn Jahren – abhängig vom Anbieter und dem Umfang der Sanierung. Ein längerer Zeitraum klingt verlockend, ist aber meist an Bedingungen geknüpft.
  • Garantiebedingungen: Häufig verlangen Betriebe, dass Sie bestimmte Pflege- oder Wartungsvorgaben einhalten. Bei Verstößen kann die Garantie ganz oder teilweise entfallen.
  • Nachweisführung: Bewahren Sie alle Garantieunterlagen und Nachweise über die Einhaltung der Bedingungen sorgfältig auf. Nur so können Sie im Ernstfall Ansprüche geltend machen.

Wichtig: Eine freiwillige Garantie ersetzt niemals die gesetzliche Gewährleistung, sondern ergänzt sie lediglich. Lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich bestätigen und fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie unterschreiben. So vermeiden Sie späteres Kopfzerbrechen und sichern sich einen echten Mehrwert.

Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Gewährleistung bei Badsanierungen

Pro Contra
Gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren schützt den Auftraggeber langfristig Beweislast liegt nach 2 Jahren beim Auftraggeber – Nachweis wird schwieriger
Auch versteckte Mängel können nach der Abnahme geltend gemacht werden Anspruch entfällt bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Veränderungen
Nachbesserungspflicht des Handwerksbetriebs im Mangelfall Bei mehreren Gewerken kann die Zuständigkeit schwer zu klären sein
Unabhängig davon, ob ein Generalunternehmer oder Einzelgewerke beauftragt wurden, besteht Gewährleistung Nachweis und Dokumentation der Mängel erfordern vom Auftraggeber Sorgfalt und Aufwand
Schriftliche und lückenlose Dokumentation kann die Rechtsdurchsetzung erleichtern Eigenmächtige Nachbesserungen ohne Freigabe des Betriebs riskieren den Gewährleistungsanspruch
Verbraucherzentrale oder Fachanwälte bieten Unterstützung bei Streitfällen Manche Mängel zeigen sich erst spät und sind dann mit größerem Aufwand zu beweisen

So dokumentieren Sie Ihre Badsanierung zur optimalen Absicherung

So dokumentieren Sie Ihre Badsanierung zur optimalen Absicherung

Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr Joker, wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt. Sie schützt Sie nicht nur vor Erinnerungslücken, sondern auch vor unangenehmen Überraschungen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wer clever ist, denkt hier an jedes Detail – und zwar von Anfang an.

  • Fotoprotokoll: Halten Sie alle Bauabschnitte mit Fotos fest – vom Rohbau bis zur fertigen Dusche. Machen Sie auch Nahaufnahmen von Leitungen, Abdichtungen und verdeckten Installationen, bevor sie verbaut werden.
  • Materialnachweise: Bitten Sie die Handwerker um Belege zu allen verwendeten Materialien. Das kann später entscheidend sein, falls es zu Materialfehlern kommt.
  • Arbeitsprotokolle: Lassen Sie sich tägliche oder wöchentliche Bautagebücher oder Arbeitsberichte aushändigen. So haben Sie einen Nachweis, wann was gemacht wurde – und von wem.
  • Abnahmeprotokoll: Dokumentieren Sie die finale Abnahme mit einem schriftlichen Protokoll, das alle Beteiligten unterschreiben. Notieren Sie auch kleine Auffälligkeiten oder Restarbeiten.
  • Kommunikation sichern: Bewahren Sie E-Mails, Chatverläufe und Notizen zu Telefonaten auf. Sie können im Streitfall Gold wert sein, gerade wenn Zusagen oder Änderungen mündlich getroffen wurden.
  • Pflege- und Wartungshinweise: Sammeln Sie alle Anleitungen und Hinweise der Handwerksbetriebe, damit Sie später nachweisen können, dass Sie alles ordnungsgemäß genutzt und gepflegt haben.

Mit dieser Strategie sind Sie bestens gerüstet, falls mal etwas schiefgeht. Es lohnt sich, ein bisschen mehr Aufwand in die Dokumentation zu stecken – Sie werden es sich im Fall der Fälle danken!

Pflicht zur Nachbesserung: Was tun bei Mängeln nach der Badsanierung?

Pflicht zur Nachbesserung: Was tun bei Mängeln nach der Badsanierung?

Stellen Sie nach Abschluss der Badsanierung Mängel fest, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt. Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, die beanstandeten Fehler zu beheben – aber nur, wenn Sie die richtigen Schritte einleiten. Was tun, wenn plötzlich der Boden knackt oder Fugen bröckeln?

  • Mängelanzeige schriftlich einreichen: Beschreiben Sie die festgestellten Mängel so konkret wie möglich. Fotos oder kurze Videos sind als Beleg oft hilfreich. Senden Sie die Anzeige per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, damit Sie einen Nachweis haben.
  • Frist zur Nachbesserung setzen: Geben Sie dem Betrieb eine angemessene Frist (meist zwei bis drei Wochen), um die Mängel zu beseitigen. Bleiben Sie sachlich, aber bestimmt.
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen: Lassen Sie den Mangel unangetastet, bis der Betrieb reagiert hat. Eigenmächtige Ausbesserungen können Ihren Anspruch auf Nachbesserung oder Kostenübernahme gefährden.
  • Mehrere Gewerke involviert? Informieren Sie alle beteiligten Firmen und fordern Sie eine gemeinsame Lösung ein. Notieren Sie, wer auf Ihre Mängelanzeige wie reagiert.
  • Verweigerung oder Untätigkeit: Bleibt die Nachbesserung aus, können Sie eine zweite, kürzere Frist setzen. Danach dürfen Sie eine andere Fachfirma beauftragen und die Kosten gegebenenfalls einfordern – oder den Preis mindern.
  • Rechtliche Unterstützung: Zieht sich die Angelegenheit hin oder wird die Nachbesserung abgelehnt, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Baurecht. Sie können helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Die Pflicht zur Nachbesserung ist gesetzlich klar geregelt. Bleiben Sie hartnäckig, aber fair – und dokumentieren Sie jeden Schritt.

Praxisbeispiel: Typische Streitfälle bei der Badrenovierung und wie Sie darauf reagieren

Praxisbeispiel: Typische Streitfälle bei der Badrenovierung und wie Sie darauf reagieren

In der Realität verlaufen Badsanierungen selten wie am Schnürchen. Besonders heikel wird es, wenn verschiedene Gewerke beteiligt sind und sich die Verantwortlichkeiten verwischen. Ein klassischer Fall: Nach der Sanierung treten Knackgeräusche im Boden auf, die Fugen reißen mehrfach aus – und plötzlich will es niemand gewesen sein. Der Fliesenleger verweist auf den Estrich, der Installateur auf die Feuchtigkeit, der Elektriker auf die Fußbodenheizung. Klingt wie ein schlechter Witz, ist aber Alltag auf deutschen Baustellen.

  • Gewerke schieben sich die Schuld zu: Häufig versucht jeder Betrieb, die Verantwortung für den Mangel von sich zu weisen. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen: Fordern Sie eine gemeinsame Begehung aller Beteiligten und bestehen Sie auf einer schriftlichen Stellungnahme jedes Gewerks.
  • Mehrfache Nachbesserungen ohne Erfolg: Wenn ein Mangel mehrfach ausgebessert wird, aber immer wieder auftritt, dokumentieren Sie jede einzelne Nachbesserung. Nach mehreren erfolglosen Versuchen können Sie eine endgültige Frist setzen und auf eine unabhängige Begutachtung bestehen.
  • Verweigerung der Nachbesserung: Sollte ein Betrieb die Nachbesserung komplett ablehnen, drohen Sie nicht gleich mit Anwalt, sondern fordern Sie zunächst eine schriftliche Begründung. So schaffen Sie eine klare Beweislage für spätere Schritte.
  • Unklare Zuständigkeit bei Direktaufträgen: Haben Sie einzelne Gewerke selbst beauftragt, kann es passieren, dass keiner sich zuständig fühlt. In solchen Fällen hilft oft nur ein unabhängiger Sachverständiger, der die Ursache klar benennt.

Mein Tipp: Bleiben Sie sachlich, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern. Je besser Sie die Kommunikation und die einzelnen Schritte festhalten, desto leichter können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen – auch wenn es mal richtig knirscht im Gebälk.

Zuständigkeitsfragen: An wen richten Sie Ihre Ansprüche?

Zuständigkeitsfragen: An wen richten Sie Ihre Ansprüche?

Gerade bei komplexen Badsanierungen mit mehreren beteiligten Firmen stellt sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn etwas schiefgeht? Die Antwort hängt davon ab, wie Sie die Arbeiten vergeben haben und wie die Vertragsstruktur aussieht. Das klingt vielleicht erstmal wie ein Paragrafendschungel, aber mit etwas System behalten Sie den Überblick.

  • Generalunternehmer als Hauptansprechpartner: Haben Sie einen Generalunternehmer beauftragt, ist dieser für sämtliche Mängel und Koordination verantwortlich – unabhängig davon, welches Gewerk den Fehler verursacht hat. Ihre Ansprüche richten Sie ausschließlich an den Generalunternehmer, der sich dann intern um die Behebung kümmern muss.
  • Direktbeauftragung einzelner Gewerke: Bei separaten Verträgen mit Fliesenleger, Installateur, Elektriker & Co. müssen Sie jeden Mangel dem jeweiligen Betrieb melden, der die betroffene Leistung erbracht hat. Hier ist es wichtig, die genaue Zuordnung der Arbeiten im Vertrag zu kennen.
  • Subunternehmer im Spiel? Haben Sie einen Vertrag nur mit dem Hauptauftragnehmer, bleibt dieser Ihr einziger Ansprechpartner – auch wenn Subunternehmer die Arbeit ausgeführt haben. Direkte Ansprüche gegen Subunternehmer bestehen in der Regel nicht.
  • Unklare Verantwortlichkeiten: Wenn sich die Zuständigkeit nicht eindeutig klären lässt, kann ein Bausachverständiger helfen, die Ursache und das verantwortliche Gewerk zu identifizieren. Damit vermeiden Sie, dass Sie zwischen den Stühlen landen.
  • Versicherung als Joker: In seltenen Fällen kann auch eine Bauleistungs- oder Gewährleistungsversicherung greifen. Prüfen Sie, ob eine solche Police besteht und welche Schäden sie abdeckt.

Fazit: Wer Ihre Ansprüche bekommt, hängt also ganz vom Vertrag ab. Klare Strukturen und saubere Dokumentation helfen, im Ernstfall schnell und zielgerichtet zu handeln – ohne im Zuständigkeitswirrwarr stecken zu bleiben.

So setzen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche bei Problemen konsequent durch

So setzen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche bei Problemen konsequent durch

Damit Ihre Ansprüche nicht im Sande verlaufen, ist eine konsequente und strategische Vorgehensweise entscheidend. Oft entscheidet die richtige Reihenfolge der Schritte über Erfolg oder Frust. Wer jetzt planvoll handelt, spart am Ende Zeit, Nerven und bares Geld.

  • Fachliche Begutachtung einholen: Ziehen Sie bei komplexen oder strittigen Mängeln frühzeitig einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu. Das Gutachten liefert eine objektive Grundlage und erhöht den Druck auf den Handwerksbetrieb, da fundierte Mängelberichte vor Gericht Gewicht haben.
  • Schriftverkehr professionell führen: Kommunizieren Sie sachlich, aber bestimmt. Verwenden Sie präzise Formulierungen und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme des Betriebs zu jedem einzelnen Punkt. Verzichten Sie auf mündliche Absprachen, die sich später nicht belegen lassen.
  • Fristen und Eskalationsstufen klar definieren: Setzen Sie für jede Nachbesserung eine verbindliche Frist und kündigen Sie bei Fristablauf die nächsten Schritte an – etwa die Einschaltung eines Gutachters oder die Beauftragung eines anderen Betriebs auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers.
  • Beweissicherung für den Ernstfall: Lassen Sie sämtliche Mängel und den Verlauf der Nachbesserungsversuche lückenlos dokumentieren. Fotos, Gutachten und der gesamte Schriftverkehr sollten griffbereit sein, falls ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
  • Schlichtungsstellen und Ombudsleute nutzen: Viele Handwerkskammern und Verbraucherzentralen bieten Schlichtungsverfahren an. Diese können helfen, ohne teuren Rechtsstreit eine Lösung zu finden. Scheuen Sie sich nicht, solche Angebote in Anspruch zu nehmen.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Bleibt der Betrieb stur, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Der Anwalt prüft die Erfolgsaussichten und kann notfalls Klage einreichen. Beachten Sie: Für gerichtliche Schritte benötigen Sie eine saubere Dokumentation und alle Nachweise.

Mit dieser klaren Linie behalten Sie die Kontrolle und erhöhen Ihre Chancen, dass der Handwerksbetrieb seinen Pflichten nachkommt – ohne endloses Hin und Her.

Checkliste für rechtssichere Badsanierung und Gewährleistung

Checkliste für rechtssichere Badsanierung und Gewährleistung

  • Vor Vertragsabschluss: Prüfen Sie die Bonität und Referenzen des Handwerksbetriebs, um spätere Ausfälle oder Insolvenzen zu vermeiden.
  • Vertragliche Details: Lassen Sie sich alle Zusagen, insbesondere zu Fristen, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungsregelungen, schriftlich bestätigen. Verlangen Sie einen verbindlichen Bauzeitenplan.
  • Abnahmeprozess: Bestehen Sie auf einer förmlichen Abnahme mit Anwesenheit aller beteiligten Gewerke. Halten Sie im Protokoll auch scheinbar kleine Unregelmäßigkeiten fest.
  • Versicherungsschutz: Erkundigen Sie sich, ob der Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung und ggf. eine Gewährleistungsversicherung abgeschlossen hat. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Nachunternehmerklauseln: Achten Sie darauf, dass der Vertrag klare Regelungen zur Einbindung von Subunternehmern enthält, um Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen.
  • Wartungsvereinbarungen: Schließen Sie – falls möglich – eine Wartungsvereinbarung für technische Anlagen (z.B. Fußbodenheizung, Lüftung) ab, um Folgeschäden frühzeitig zu erkennen.
  • Fristenmanagement: Legen Sie sich eine Übersicht aller relevanten Fristen (z.B. Gewährleistungsende, Wartungsintervalle) an, damit Sie keine wichtigen Termine verpassen.
  • Unabhängige Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen unabhängigen Bauberater oder Sachverständigen hinzu, bevor Sie Verträge unterzeichnen oder Abnahmen bestätigen.
  • Nachhaltigkeit und Umweltstandards: Fordern Sie Nachweise über die Einhaltung aktueller Umwelt- und Energiestandards, insbesondere bei der Auswahl von Baustoffen und technischen Anlagen.
  • Kommunikationswege festlegen: Vereinbaren Sie feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege für die gesamte Bauphase, um Missverständnisse und Informationsverluste zu vermeiden.

Produkte zum Artikel

toom-seitenwand-fuer-drehtuer-beta-intima-links-90-x-190-cm-titan

199.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-drehtuer-beta-mit-antikalkbeschichtung-80-x-190-cm-titan

289.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-schiebetuer-beta-fuer-seitenwand-rechts-140-x-190-cm-chrom

599.00 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-seitenwand-fuer-schiebetuer-beta-90-x-190-cm-chrom

329.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-seitenwand-fuer-schiebetuer-beta-mit-antikalkbeschichtung-80-x-190-cm-chrom

349.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


FAQ: Ihre Rechte und Pflichten bei der Badsanierung

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung nach einer Badsanierung?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei handwerklichen Bauleistungen wie der Badsanierung beträgt in Deutschland fünf Jahre ab Abnahme der Arbeiten. In diesem Zeitraum können Sie Mängel, die auf fehlerhafte Ausführung oder Materialien zurückzuführen sind, geltend machen.

Welche Ansprüche habe ich bei Mängeln nach der Badsanierung?

Im Falle von Mängeln haben Sie Anspruch auf Nachbesserung durch den Handwerksbetrieb. Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder verweigert wird, können Sie weitere Schritte wie Minderung des Preises oder gegebenenfalls Rücktritt vom Vertrag einleiten. Wichtig ist, Mängel unverzüglich schriftlich beim Betrieb anzuzeigen und eine Frist zur Behebung zu setzen.

Wer ist mein Ansprechpartner bei mehreren beteiligten Gewerken?

Haben Sie einen Generalunternehmer beauftragt, richtet sich Ihr Anspruch ausschließlich an diesen. Bei Direktvergabe an mehrere Einzelgewerke ist jeweils das verantwortliche Unternehmen Ihr Ansprechpartner. Klären Sie die Zuständigkeit im Zweifel mit Hilfe von Verträgen oder einem Bausachverständigen.

Welche Bedeutung hat die Dokumentation während und nach der Sanierung?

Eine lückenlose Dokumentation aller Arbeiten, verwendeten Materialien und der Kommunikation mit dem Handwerksbetrieb ist essenziell, um im Streitfall Ihre Ansprüche beweisen zu können. Dazu gehören Fotos, Materialnachweise, Arbeitsprotokolle und ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll.

Worin unterscheiden sich gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie?

Die gesetzliche Gewährleistung ist für Handwerksbetriebe verpflichtend und garantiert Ihnen fünf Jahre Schutz vor Mängeln. Eine freiwillige Garantie kann zusätzlich angeboten werden, ist aber freiwillig und in Umfang sowie Dauer individuell im Vertrag geregelt. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Nach einer Badsanierung haben Sie fünf Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Mängel, sollten alles dokumentieren und bei Problemen strukturiert Nachbesserung verlangen.

Sie können Fliesen selbst legen?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Dokumentieren Sie die gesamte Badsanierung sorgfältig: Halten Sie alle Bauabschnitte mit Fotos, Materialnachweisen und Protokollen fest. So sind Sie im Streitfall bestens abgesichert und können Mängel belegen.
  2. Verstehen Sie Ihre Rechte bei der Gewährleistung: Nach Abnahme der Bauleistung haben Sie fünf Jahre Anspruch auf Nachbesserung bei Mängeln – auch bei versteckten Fehlern. Melden Sie Mängel unverzüglich und bewahren Sie alle Nachweise auf.
  3. Nutzen Sie freiwillige Garantieoptionen bewusst: Viele Handwerksbetriebe bieten zusätzliche Garantien an. Prüfen Sie diese im Vertrag genau und achten Sie auf die Einhaltung aller Bedingungen, damit Ihr Anspruch nicht verfällt.
  4. Gehen Sie bei Mängeln strukturiert vor: Zeigen Sie Mängel schriftlich und mit Belegen an, setzen Sie Fristen zur Nachbesserung und führen Sie keine eigenmächtigen Reparaturen durch. Ziehen Sie bei mehreren beteiligten Gewerken alle Verantwortlichen zur Klärung hinzu.
  5. Klären Sie Zuständigkeiten und holen Sie bei Unsicherheiten Hilfe: Bei Beauftragung eines Generalunternehmers ist dieser Ihr Ansprechpartner, bei Einzelverträgen wenden Sie sich an das jeweilige Gewerk. Bei unklarer Lage kann ein unabhängiger Sachverständiger oder die Verbraucherzentrale helfen.

Produkte zum Artikel

toom-seitenwand-fuer-drehtuer-beta-intima-links-90-x-190-cm-titan

199.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-drehtuer-beta-mit-antikalkbeschichtung-80-x-190-cm-titan

289.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-schiebetuer-beta-fuer-seitenwand-rechts-140-x-190-cm-chrom

599.00 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-seitenwand-fuer-schiebetuer-beta-90-x-190-cm-chrom

329.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

toom-seitenwand-fuer-schiebetuer-beta-mit-antikalkbeschichtung-80-x-190-cm-chrom

349.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

Counter